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AGB Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltung der AGBs

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). Hierzu gehören insbesondere die Organisation und Konzeption von Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Leistungen Dritter. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ und dem Auftraggeber nicht. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Mitarbeiter der „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Die Angebote und Preisangaben der „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindliches Angebot gilt die schriftliche Bestellung (auch Email und Fax) des Auftraggebers.
(2) Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Annahme der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“. Diese kann innerhalb von 14 Kalendertagen durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Vertrages erfolgen.
(3) Nicht im Angebot enthalten ist die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen.
(4) Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen stellen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Liefer- und Transportkosten ein.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag ohne Abzug bei Buchung fällig.
(3) Die vom Veranstalter angegebene Personenzahl ist verbindlich, sofern nicht 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Korrektur durch den Veranstalter erfolgt. Diese Mitteilung kann telefonisch, per Fax oder per Email erfolgen. Bei einer um mehr als 10 % höheren Teilnehmerzahl ist die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
(4) Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ berechtigt 35 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Angebotspreises. Bei einer Rücktritt am Tag der Veranstaltung, behält sich die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ vor, 100 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig vom Buchungszeitpunkt.
(5) Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung erfolgen.
(6) Der Versand der Rechnung erfolgt per Email.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggebr darf eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ ist der Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
(3) Der Auftraggeber kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§ 5 Überlassene Unterlagen, Schutzrechte

(1) Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe etc..der ExcellentEvent UG (haftungsbeschränkt) nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Diese Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt oder abgeändert werden, es sei denn, die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ erteilt dazu dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(2) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Excellent Event UG (haftungsbeschränkt) berechtigt eine Vertragsstrafe von bis zu 10 % des maßgeblichen Auftragswertes gemäß des jeweiligen Konzepts zu verlangen.
(3) Die Eigentums- und Urheberrechte an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – verbleiben bei der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung bei der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei dieser.
(4) Soweit der Auftraggeber im Rahmen des Events Fotos oder Videoaufnahmen anfertigt, die nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, muss deren Verwendung von der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ genehmigt werden.

§ 6 Leistungszeit und höhere Gewalt

(1) Die genaue Leistungs- und Lieferzeit ist schriftlich zu vereinbaren. Da es im Zeitpunkt der Buchung der Grundpakte zu Terminüberschneidungen kommen kann, kann zu diesem Zeitpunkt keine Leistungsgarantie gegeben werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit einen durch die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ angebotenen Alternativtermin zu wählen oder sich den gezahlten Geldbetrag zurück buchen zu lassen.
(2) Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages führt, kann die „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ vom Auftraggeber die angefallenen Kosten und die in Erwartung der Vertragserfüllung bis dahin erbrachten Leistungen ersetzt bzw. vergütet verlangen, soweit die „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt)“ diese Leistungen nicht zumutbar anderweitig verwerten kann oder bösgläubig zu verwerten unterlässt.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der „Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)“ alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind und diesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Durch fehlende Informationen bedingte Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt)
(2) Alle für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen (z.B. GEMA) werden von der „XcellentEvent UG (haftungsbeschränkt) auf Kosten des Auftraggebers eingeholt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Für die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
(4) Alle typischen Veranstalterlasten, wie GEMA-Gebühr, KSK-Abgabe, Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, örtliche Abgaben etc. hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) Bei Fremdleistungen verpflichtet sich der Auftraggeber, die hergestellten Kontakte für die Dauer des Auftrages nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen.

§ 8 Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf eine gewissenhafte Durchführung der vertragsgegenständlichen Angebote.

§ 9 Rechte der Excellent Event UG (haftungsbeschränkt)

Der Auftraggeber erteilt der Excellent Event UG (haftungsbeschränkt) Verhandlungs- und Abschlussvollmacht, die sie berechtigt für den Auftraggeber Verträge (z. B. Location, Catering, Künstler) abzuschließen.

§ 10 Haftung

(1) Eine Haftung der Xcellent Event UG (haftungsbeschränkt) für die termin- und qualitätsgerechte Ausführung besteht nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wird von der „Xcellent Event UG (haftungsbschränkt)“ keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, im Falle eines Nachweises von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe. Fremdleistungen werden im Angebot entsprechend gekennzeichnet.
(3) Absatz 2 Satz 1 gilt auch dann, wenn die Xcelennt UG (haftungsbeschränkt) aus organisatorischen Gründen ausnahmsweise die Lieferung übernimmt.

(4) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Im Übrigen wird eine Haftung für alle Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der „Xcellent Event UG (haftungsbschränkt)“ oder eines Erfüllungsgehilfen beruht ausgeschlossen.
(6) Die Haftungsausschlüsse der Absätze (2) und (3) gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(7) Für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen, soweit die „Xcellent Event UG (haftungsbschränkt)“ nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.

§ 11 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben , soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dirtte erfolgt nur, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit kostenfrei Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder die Löschung seiner Daten verlangen.
(4) Eine Speicherung erfolgt nur so lange, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung erfolgt nur, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz der „XcellentEvent UG (haftungsbschränkt)“.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der „Xcellent Event UG (haftungsbschränkt)“ .
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.

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